VERTRAGSRECHT
Ein guter Vertrag ist die Grundlage Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Vertragspartner oder Ihrem Kunden. Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität. Ein Vertrag gibt Sicherheit und verhindert unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten.
Wir beraten und unterstützen Sie in der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen sowie im Kaufrecht bei jeder Art von Leistungsstörung und Gewährleistung (z.B. Anspruch auf Nachbesserung oder Garantie; Rücktrittsrecht; Anspruch auf Schadenersatz).
Im Rahmen des Vertragsrechts übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Kienhöfer die Gestaltung Ihrer Verträge oder auch die Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), unterstützt Sie bei Vertragsverhandlungen und der Vertragsdurchführung.